Werks-und Bauvertrag
Der Werks- und Bauvertrag sollte folgendes beinhalten:
- Bau- Leistungs- und Ausstattungsbeschreibung
- Festpreisgarantie
- Zahlungsplan/Zahlungsmodalität
- Gewährleistungsfristen der einzelnen Gewerke
- Liefertermin (evtl. vertragliche Hausaufbau- bzw. Fertigstellungstermine)
- Kündigungsregeln und Folgen einer Kündigung.
Eine detaillierte Bau-, Leistungs- und Ausstattungsbeschreibung enthält nachvollziehbare, exakte Angaben über die einzelnen Gewerke und die normale Standard-, Grundausstattung.
Zusätzliche Änderungen am Haus und an der Ausstattung:
- die später bei der Bemusterung getroffen werden, sind dem Bemusterungsprotokoll (Bestandteil des Werks- und Bauvertrages) mit dem Vermerk über Mehr-, oder Minderkosten hinzuzufügen.
- Ebenso sind Sonderanfertigungen und besondere Absprachen schriftlich als Bestandteil des Werks- und Bauvertrages festzuhalten.

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