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Werks-und Bauvertrag

Werksvertrag Fertighaus Erhardt

 

Der Werks- und Bauvertrag sollte folgendes beinhalten:

  • Bau- Leistungs- und Ausstattungsbeschreibung
  • Festpreisgarantie
  • Zahlungsplan/Zahlungsmodalität
  • Gewährleistungsfristen der einzelnen Gewerke
  • Liefertermin (evtl. vertragliche Hausaufbau- bzw. Fertigstellungstermine)
  • Kündigungsregeln und Folgen einer Kündigung.


Eine detaillierte Bau-, Leistungs- und Ausstattungsbeschreibung enthält nachvollziehbare, exakte Angaben über die einzelnen Gewerke und die normale Standard-, Grundausstattung.



Zusätzliche Änderungen am Haus und an der Ausstattung:

  • die später bei der Bemusterung getroffen werden, sind dem Bemusterungsprotokoll (Bestandteil des Werks- und Bauvertrages) mit dem Vermerk über Mehr-, oder Minderkosten hinzuzufügen.
  • Ebenso sind Sonderanfertigungen und besondere Absprachen schriftlich als Bestandteil des Werks- und Bauvertrages festzuhalten.
          Wolfgang Erhardt - Fertigbau - Elementhäuser               Bildsteinstrasse 7               CH-8239 Dörflingen                 Tel.(CH): +41 76 270 81 73               Tel.(D): +49 152 56264040              Email